Fragenkatalog für den Amateurfunkdienst

1. Rechtliche Bestimmungen

1.) Welche gesetzlichen Bestimmungen sind für den Amateurfunk maßgeblich?

In Österreich sind für den Amateurfunk insbesondere folgende gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich:

Amateurfunkgesetz 1998 (AFG 1998) Das zentrale Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Amateurfunk regelt. Es enthält Bestimmungen zu Lizenzierung, Betrieb von Amateurfunkstellen, Prüfungen, Rechte und Pflichten von Funkamateuren.

Amateurfunkverordnung 2009 (AFV 2009)
Eine Verordnung, die Details zur Durchführung des Amateurfunkgesetzes regelt. Sie enthält z. B. Vorschriften zu Prüfungsinhalten, Klassen von Amateurfunkzeugnissen (z. B. Klasse 1, 3), Rufzeichenregelungen und technischen Betriebsparametern.

Frequenznutzungsverordnung (FNV)
Regelt die Zuteilung und Nutzung von Frequenzbereichen. Für Funkamateure ist insbesondere der Frequenzplan relevant, der angibt, welche Bänder für den Amateurfunk zugelassen sind.

Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021)
Regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation. Es betrifft Funkamateure z. B. im Bereich der Frequenzzuteilung und Störungsvermeidung.

Internationale Bestimmungen (ITU-Radio Regulations)
– Österreich ist Mitglied der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Die internationalen Funkregeln gelten ergänzend und müssen im nationalen Recht berücksichtigt werden

2.) Was ist die ITU?

Die ITU (International Telecommunication Union) ist die Internationale Fernmeldeunion, eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die sich mit weltweiten Fragen der Informations- und Kommunikationstechnologie befasst.

Hier die wichtigsten Punkte zur ITU:

  • Gründung: 1865 (damals als Internationaler Telegraphenverein), heute eine UN-Sonderorganisation mit Sitz in Genf, Schweiz.
  • Mitglieder: Über 190 Mitgliedstaaten sowie zahlreiche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Organisationen.
  • Ziel: Weltweite Koordinierung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der Satellitenorbits, Entwicklung technischer Standards und Förderung der globalen digitalen Vernetzung.

Die ITU ist in drei Hauptbereiche gegliedert:

  1. ITU-R (Radiocommunication Sector):
    – Zuständig für die Zuteilung und Regelung von Frequenzen und Satellitenpositionen.
    – Gibt die Radio Regulations heraus, die auch die Grundlage für den Amateurfunk weltweit bilden.
  2. ITU-T (Telecommunication Standardization Sector):
    – Entwickelt internationale technische Standards für Telekommunikation.
  3. ITU-D (Telecommunication Development Sector):
    – Fördert den Ausbau von Telekommunikationsinfrastrukturen, vor allem in Entwicklungsländern.

Im Amateurfunk ist vor allem der Bereich ITU-R von Bedeutung, da dort die global gültigen Regeln für den Funkverkehr – inklusive Frequenznutzung und Betriebsarten – festgelegt werden.

3.) Welche Zwecke verfolgt der internationale Fernmeldevertrag?

Der Internationale Fernmeldevertrag (englisch: International Telecommunication Convention) verfolgt das Ziel, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Telekommunikation zu regeln und einen geordneten, sicheren und effizienten globalen Funk- und Nachrichtendienst zu gewährleisten.

Hier sind die Hauptzwecke des Vertrags:

  1. Förderung internationaler Zusammenarbeit:
    – Er schafft ein gemeinsames rechtliches Fundament für die Mitgliedstaaten der ITU, um grenzüberschreitende Kommunikation zu ermöglichen und zu koordinieren.
  2. Regelung der Frequenznutzung:
    – Der Vertrag legt die Grundlage für eine geordnete Zuteilung und Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch Staaten, damit es weltweit störungsfrei funktioniert.
  3. Schutz vor Störungen:
    – Er verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, Funkstörungen zwischen verschiedenen Diensten und Ländern zu vermeiden und entsprechende technische Standards einzuhalten.
  4. Anerkennung von Funkdiensten:
    – Der Vertrag erkennt unter anderem den Amateurfunk als offiziellen Funkdienst an und regelt die Rahmenbedingungen für dessen internationalen Betrieb.
  5. Förderung technischer Entwicklung:
    – Er soll die Einführung moderner Technologien weltweit unterstützen, insbesondere in Entwicklungsländern.
  6. Grundlage für die ITU:
    – Der Vertrag definiert die Aufgaben, Struktur und Arbeitsweise der ITU als Sonderorganisation der UNO.

Der Vertrag wird regelmäßig überarbeitet – zuletzt auf der Weltkonferenz für internationale Telekommunikation (WCIT) – und ist völkerrechtlich verbindlich für die Unterzeichnerstaaten, darunter auch Österreich.

4.) Welche Aufgaben hat das Radiocommunication Bureau?

Das Radiocommunication Bureau (BR) ist eine Abteilung der ITU-R (Radiocommunication Sector der ITU) und hat zentrale Aufgaben im Bereich der internationalen Funkverwaltung.

Hier die wichtigsten Aufgaben des Radiocommunication Bureau:

  1. Verwaltung des internationalen Frequenzspektrums:
    – Das BR überwacht und koordiniert die Nutzung des Funkfrequenzspektrums und der Satellitenorbits gemäß den Radio Regulations.
    – Es stellt sicher, dass Frequenzzuteilungen zwischen Staaten und Diensten (z. B. Rundfunk, Mobilfunk, Amateurfunk, Satellitendienste) störungsfrei funktionieren.
  2. Führung des Internationalen Frequenzregisters:
    – Alle Frequenzzuteilungen, insbesondere für Satelliten- und Erdfunkstellen, werden vom BR im Master International Frequency Register (MIFR) dokumentiert.
  3. Koordinierung und Harmonisierung:
    – Es unterstützt Staaten bei der Koordinierung ihrer Frequenznutzung – besonders bei grenzüberschreitenden Diensten – und fördert die internationale Harmonisierung.
  4. Störungsanalyse und -vermeidung:
    – Das BR hilft bei der Aufklärung und Beilegung internationaler Funkstörungen und stellt technische Analysen bereit.
  5. Unterstützung der Weltfunkkonferenzen (WRC):
    – Das BR bereitet technische Berichte und Grundlagen für Entscheidungen auf den World Radiocommunication Conferences (WRC) vor.
  6. Technische Beratung und Studien:
    – Es führt Studien zu neuen Funktechnologien durch, erstellt technische Standards und stellt Empfehlungen zur effizienten Nutzung des Spektrums bereit.
  7. Information und Dokumentation:
    – Das BR veröffentlicht regelmäßige Berichte, z. B. das ITU-R Bulletin, mit Informationen über neue Frequenzzuteilungen, technische Entwicklungen oder Änderungen in den Radio Regulations.

Für Funkamateure ist das BR vor allem relevant, weil es dafür sorgt, dass die ihnen zugewiesenen Frequenzbereiche international geschützt und koordiniert sind.

5.) Was ist die CEPT und welche Bedeutung hat sie?

Die CEPT ist die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (European Conference of Postal and Telecommunications Administrations). Sie ist ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss europäischer Länder zur Zusammenarbeit im Bereich Post, Telekommunikation und Funk.

Wichtige Merkmale und Aufgaben der CEPT:

  1. Gegründet: 1959
  2. Mitglieder: Über 45 europäische Länder, darunter auch Österreich
  3. Ziel: Harmonisierung der nationalen Regelungen im Bereich Telekommunikation und Frequenznutzung innerhalb Europas

Bedeutung für den Amateurfunk:

Die CEPT hat große Bedeutung für Funkamateure, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

  1. CEPT-Empfehlung T/R 61-01
    – Diese Empfehlung erlaubt es Funkamateuren mit einer nationalen Lizenz (z. B. der österreichischen Lizenz der Klasse 1), in anderen CEPT-Staaten ohne zusätzliche Genehmigung Funkbetrieb zu machen (maximal 3 Monate Aufenthalt).
    – Voraussetzung: Die CEPT-Lizenz muss anerkannt sein (z. B. durch CEPT-konformes Zeugnis).
  2. CEPT-Empfehlung T/R 61-02 („HAREC“) – Harmonised Amateur Radio Examination Certificate
    – Regelt die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkprüfungen und ermöglicht vereinfachte Lizenzvergaben in anderen CEPT-Staaten.
    – Inhaber eines HAREC-Zeugnisses können leichter eine Lizenz im Ausland beantragen.
  3. ERC Recommendation 32-04
    – Regelt die Nutzung von Amateurfunkanlagen an Bord von Schiffen und Fahrzeugen in CEPT-Staaten.

Fazit:

Die CEPT erleichtert Funkamateuren grenzüberschreitenden Betrieb, sorgt für einheitliche Prüfungsstandards und fördert die europaweite Mobilität im Amateurfunkdienst.

6.) Was ist die VO Funk (Radio Regulations) und was regelt sie?

Die VO Funk (vollständig: Verordnung der Internationalen Fernmeldeunion über den Funkdienst, englisch: Radio Regulations) ist ein völkerrechtlich verbindliches Regelwerk, das die Nutzung des Funkfrequenzspektrums weltweit regelt. Sie wird von der ITU (Sektor ITU-R) herausgegeben und ist Teil des Internationalen Fernmeldevertrags.

Was regelt die VO Funk?

Die VO Funk enthält umfassende Bestimmungen zur:

  1. Zuteilung von Frequenzbereichen
    – Sie legt fest, welche Funkdienste (z. B. Rundfunk, Mobilfunk, Flugfunk, Amateurfunk) welche Frequenzbereiche nutzen dürfen.
    – Diese Zuteilung erfolgt global und regional, oft mit Primär- oder Sekundärstatus.
  2. Internationale Koordination
    – Die VO Funk sorgt für eine störungsfreie Funknutzung zwischen Ländern und schreibt vor, wie Frequenzen bei grenzüberschreitenden Diensten koordiniert werden müssen.
  3. Definition von Funkdiensten
    – Sie definiert alle offiziellen Funkdienste, darunter auch den Amateurfunkdienst und den Amateurfunk-Satellitendienst, und beschreibt ihre Aufgaben und Rechte.
  4. Technische und betriebliche Vorschriften
    – Dazu gehören z. B. Regelungen zu Funkrufzeichen, Sendearten, Signalidentifikation, Schutz vor schädlichen Störungen oder Notfunk.
  5. Verfahren zur Eintragung in das Frequenzregister
    – Staaten müssen ihre Frequenznutzungen dem Radiocommunication Bureau melden, das diese im Master International Frequency Register (MIFR) einträgt.
  6. Funkrechtlich geschützte Rechte
    – Dienste mit Primärstatus haben Vorrang gegenüber sekundären Nutzungen und dürfen nicht gestört werden.

Bedeutung für den Amateurfunk:

Nationale Regelungen (wie das österreichische Amateurfunkgesetz) müssen mit der VO Funk übereinstimmen.

Die VO Funk sichert dem Amateurfunkdienst bestimmte Frequenzbereiche international verbindlich zu.

Sie erkennt den Amateurfunk als offiziellen Funkdienst an (Artikel 1.56 und 1.57).

Sie legt fest, welche Betriebsarten und Anwendungen zulässig sind (z. B. nicht-kommerzieller Charakter).

7.) Definieren Sie den Begriff „Funkanlage“ im Sinne des TKG.

Im Sinne des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021) in Österreich wird der Begriff „Funkanlage“ folgendermaßen definiert:

Funkanlage ist ein elektrisches oder elektronisches Produkt, das entweder:
a) zur Aussendung von Funkwellen zu Zwecken des Funkkommunikationsdienstes oder der Funkortung bestimmt ist, oder
b) lediglich Funkwellen zu diesen Zwecken empfängt.

Diese Definition findest du sinngemäß auch in der EU-Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive – RED), die dem TKG zugrunde liegt.

Wesentliche Merkmale einer Funkanlage:

  • Sie sendet und/oder empfängt Funkwellen.
  • Sie dient der drahtlosen Kommunikation oder Ortung (z. B. GPS, Radar).
  • Sie kann ein eigenständiges Gerät oder Teil eines größeren Systems sein.

Beispiele für Funkanlagen:

  • Handfunkgeräte, Mobilfunkgeräte
  • WLAN-Router, Bluetooth-Geräte
  • Amateurfunkgeräte
  • Satellitenempfänger
  • Notfunkbojen
  • Radargeräte

Bedeutung im Kontext des Amateurfunks:

Ein Amateurfunkgerät gilt rechtlich als Funkanlage im Sinne des TKG. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen, z. B.:

Nutzungsauflagen (z. B. nur von lizenzierten Funkamateuren)

Technische Zulassungen (Konformität mit Normen)

Störungsvermeidungspflichten

8.) Erläutern Sie den Unterschied zwischen einem Telekommunikationsdienst und dem
Amateurfunkdienst?

AW:

9.)Wann erlischt eine Bewilligung?

AW:

10.) Was kann passieren, wenn Sie ohne oder ohne entsprechende Amateurfunkbewilligung Amateurfunkbetreiben?

AW:

11.) Welche Funkanlagen sind bewilligungspflichtig, welche Art der Bewilligungen gibt es?

AW: